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Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung einer kombinierten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortschaft Flischbach beschlossen.
Die beabsichtigten Grenzen der Ortsabrundung sind in dem dem Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die künftige Ortsabrundung Flischbach liegt in der Zeit
vom 08. April 2022 bis 11. Mai 2022
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vor der Auslegung werden Sie hiermit als Träger öffentlicher Belange benachrichtigt.
Falls mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung innerhalb der festgelegten Frist.
Sollte bis zum festgesetzten Termin keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung einer kombinierten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortschaft Flischbach beschlossen.
Die beabsichtigten Grenzen der Ortsabrundung sind in dem dem Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Die erste Beteiligung als Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 08. April 2022 bis 11. Mai 2022 stattgefunden.
Aufgrund dieser hat sich noch Änderungsbedarf am Satzungsentwurf ergeben.
Es findet daher eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die künftige Ortsabrundung Flischbach liegt in der Zeit
vom 04. Juli 2022 bis 08. August 2022
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vor der Auslegung werden Sie hiermit als Träger öffentlicher Belange benachrichtigt.
Falls mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung innerhalb der festgelegten Frist. Sollte bis zum festgesetzten Termin keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung (Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung) für die Ortschaft Premeischl beschlossen.
Die beabsichtigten bisherigen und neuen Grenzen der Ortsabrundung sind in dem dem Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die künftige Ortsabrundung Premeischl liegt in der Zeit
vom 04. Juli 2022 bis 08. August 2022
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vor der Auslegung werden Sie hiermit als Träger öffentlicher Belange benachrichtigt. Falls mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung innerhalb der festgelegten Frist.
Sollte bis zum festgesetzten Termin keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.