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Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Anlage:- Satzungsentwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönthal hat am 07.03.2024 in öffentlicher Sitzung gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hopfenzell“ (B-Nr. 26.01.04 III) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes sind im Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hopfenzell“ (B-Nr. 26.01.04 III) liegt in der Zeit
vom 15. März 2024 bis 15. April 2024
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches;
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplna "Sondergebiert Solarpark Loitendorf" im Ortsteil Loitendorf
Frühzeitige Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes "Sondergebiet Solarpark Loitendorf" im Ortsteil Loitendorf beschlossen.
Die beabsichtigten Grenzen des Bebauungsplanes sind im Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die künftigen Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Loitendorf“ im Ortsteil Loitendorf liegt in der Zeit
vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches;
6. Änderung des Flächennutzungsplan Schönthal für Sondergebierte "Solarparkflächen" nahe der Ortschaften Döfering und Loitendorf
Frühzeitige Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Schönthal hat in seinen Sitzungen am 02.11.2023 und am 01.02.2024 beschlossen, für die Errichtung von zwei Solarparkflächen den wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern.
Die beabsichtigten Grenzen der Änderungen im Flächennutzungsplan sowie die Begründung sind im FNP-Geheft beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über den Entwurf des Flächennutzungsplans für die Sondergebiete „Solarflächen“ liegt in der Zeit
vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches;
Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Ziegeläcker" B-Nr. 26.01.02 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönthal hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung gem. §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung zum Teilaufhebungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ (B-Nr. 26.01.02) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die beabsichtigten Grenzen der Teilaufhebung des Bebauungsplanes sind im Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.
Dieser Lageplan mit Begründung über die Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ (B-Nr. 26.01.02) liegt in der Zeit
vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024
zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Der Bescheid des Landratsamtes Cham vom 15.12.2023 (Az. Wasser-641.01-0212), mit dem das o. g. Vorhaben zugelassen wurde, liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie den zugehörigen Planunterlagen in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 in Gemeinde Schönthal, Zi.Nr. 01 während der Dienststunden von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsicht aus.
Nähere Informationen siehe:
(Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde Schönthal einzusehen.)